Heilige Schriften
Deuteronomium 15


Kapitel 15

Alle sieben Jahre sollen sämtliche Schulden erlassen werden – Das Volk wird ermahnt, sich der Armen anzunehmen – Hebräische Sklaven sollen im siebten Jahr freigelassen werden und Geschenke erhalten – Die männlichen Erstgeburten bei Rindern und Kleinvieh gehören dem Herrn.

1 „Alle sieben Jahre sollst du einen Erlass eintreten lassen;

2 und mit dem Erlass soll es folgendermaßen gehalten werden: Jeder Gläubiger soll das Darlehen, das er seinem Nächsten gewährt hat, erlassen; er soll seinen Nächsten und besonders seinen Stammesbruder nicht drängen; denn man hat einen Erlass zu Ehren des Herrn ausgerufen.

3 Einen Nichtisraeliten magst du drängen; was du aber bei einem von deinen Stammesbrüdern ausstehen hast, das soll deine Hand erlassen.

4 Es sollte eigentlich keine Armen bei dir geben; denn der Herr wird dich in dem Lande, das der Herr, dein Gott, dir als Erbteil zum Besitz geben wird, reichlich segnen,

5 wenn du nur den Weisungen des Herrn, deines Gottes, willig gehorchst, indem du dieses ganze Gesetz genau beachtest, das ich dir heute gebiete.

6 Denn der Herr, dein Gott, hat dir, wie er dir zugesagt hat, Segen verliehen, sodass du vielen Völkern wirst leihen können, während du selbst nichts zu entleihen brauchst, und dass du über viele Völker herrschen wirst, während sie über dich nicht herrschen sollen.

7 Wenn sich bei dir ein Armer, irgendeiner von deinem Volk, in einer deiner Ortschaften in deinem Lande befindet, das der Herr, dein Gott, dir geben wird, so sollst du nicht hartherzig sein und deine Hand gegenüber deinem armen Stammesbruder nicht verschließen,

8 sondern sollst deine Hand für ihn weit auftun und ihm bereitwillig leihen nach Maßgabe des Bedürfnisses, soviel er nötig hat.

9 Hüte dich wohl, in deinem Herzen den nichtswürdigen Gedanken aufkommen zu lassen: ‚Das siebte Jahr, das Erlassjahr, steht nahe bevor!‘, und sieh deinen armen Stammesbruder nicht mit unfreundlichem Blick an, sodass du ihm nichts gibst und eine Sünde auf dir lastet, wenn er den Herrn gegen dich anruft!

10 Nein, du sollst ihm bereitwillig geben, und dein Herz soll nicht in verdrießlicher Stimmung sein, wenn du ihm gibst; denn um solcher Handlungsweise willen wird der Herr, dein Gott, dich in allem segnen, was du tust und unternimmst.

11 Weil es an Armen inmitten des Landes niemals fehlen wird, darum gebe ich dir das Gebot: ‚Du sollst deine Hand für deinen bedürftigen und armen Stammesbruder in deinem Lande weit auftun!‘

12 Wenn einer deiner Stammesbrüder, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft, so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als Freien von dir entlassen;

13 und wenn du ihn dann freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,

14 sondern ihn gehörig ausstatten mit Gaben von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: Von dem, womit der Herr, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben

15 und sollst bedenken, dass du selbst einst Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und dass der Herr, dein Gott, dich aus der Knechtschaft erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.

16 Wenn er aber zu dir sagen sollte: ‚Ich möchte nicht von dir weggehen!‘ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohlfühlt –,

17 so nimm einen Pfriem und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: Dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.

18 Du darfst keine Härte darin sehen, dass du ihn als Freien von dir fortlassen musst; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Tagelöhners erarbeitet, und der Herr, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.

19 Jede männliche Erstgeburt, die unter deinen Rindern und deinem Kleinvieh zur Welt kommt, sollst du dem Herrn, deinem Gott, weihen. Du darfst keines von deinen erstgeborenen Rindern zur Arbeit verwenden und die Erstgeborenen deines Kleinviehs nicht scheren:

20 Vor dem Herrn, deinem Gott, sollt ihr, du und deine Familie, es Jahr für Jahr an der Stätte verzehren, die der Herr erwählen wird.

21 Wenn sich jedoch ein Gebrechen an ihm findet, dass es lahm oder blind ist oder sonst einen hässlichen Fehler an sich hat, so sollst du es dem Herrn, deinem Gott, nicht schlachten.

22 In deinen Wohnorten magst du es verzehren, der Unreine und der Reine ohne Unterschied, wie das Fleisch der Gazelle und des Hirsches.

23 Nur sein Blut darfst du nicht genießen: Auf die Erde musst du es wie Wasser schütten.“