Technik im Gemeindehaus – Aufgaben und Pflichten

Zuletzt aktualisiert: 3. März 2016 14:23

1. Urheber dieser Richtlinien und Verweise

1.1 Die Aufgaben und Pflichten, die mit der Technik im Gemeindehaus zusammenhängen und in diesem Dokument niedergelegt wurden, sind vom Komitee Technik im Gemeindehaus, dem Komitee für Richtlinien der Hauptabteilung Information und Kommunikation (ICS), der Hauptabteilung Versammlungsgebäude sowie der Präsidierenden Bischofschaft geprüft und genehmigt worden. Fragen zu diesen Richtlinien richten Sie bitte an das Koordinationsteam Technik im Gemeindehaus der Hauptabteilung Information und Kommunikation (ICS) am Hauptsitz der Kirche.

1.2 Siehe auch Handbuch 1: Pfahlpräsident und Bischof, 13.2, 13.3, 17.1 sowie Handbuch 2: Die Kirche führen und verwalten, 17.2, 18.3, 21.1, 21.2.

1.3 Siehe auch Richtlinien zur Technik im Gemeindehaus.

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2. Geltungsbereich

2.1 Weltweit: Die Aufgaben und Pflichten hinsichtlich der Technik im Gemeindehaus, die in diesem Dokument dargelegt sind, gelten überall auf der Welt, sofern nichts Gegenteiliges verlautbart wird.

2.2 Berufungen: Wird auf Berufungen in Gemeinde und Pfahl Bezug genommen, gelten dieselben Aufgaben und Pflichten auch für Berufungen in Zweig und Distrikt.

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3. Definitionen und Abkürzungen

3.1 Abteilung Information und Kommunikation (ICS) im Gebiet: Angestellte der Kirche außerhalb der USA und Kanadas, die technischen Support für die Belegschaft der Kirche leisten.

3.2 Computer der Kirche: Jeder Computer, der aus Kirchenmitteln finanziert, auf Weisung der Pfahlpräsidentschaft eingerichtet und in Übereinstimmung mit den Standards der Kirche verwaltet wird. Unter die Computer der Kirche kann auch ein Computer fallen, der vom Sekretär oder der für andere evangeliumsrelevante Zwecke genutzt wird.

3.3 Gruppe der Abteilung B&I (Betrieb und Instandhaltung): Eine Gruppe von Angestellten der Kirche, der der Regionalleiter B&I vorsteht; sie verwaltet zahlreiche Versammlungsgebäude, die sich für gewöhnlich in mehreren Pfahlgebieten befinden. Die Gruppe sorgt gemeinsam mit den Pfahlpräsidenten und Beauftragten für Grundstücke und Gebäude (BGG) vor allem dafür, dass die Gebäude und Grundstücke der Kirche instand gehalten werden.

3.4 Global Service Center (GSC – technischer Kundendienst am Hauptsitz): Supportmitarbeiter, die denen helfen, die in der Kirche eine bestimmte Berufung haben und bei einem Problem, das mit der Technik im Gemeindehaus zu tun hat und das auch nicht im Verantwortungsbereich des Regionalleiters B&I liegt, nicht alleine weiterkommen.

3.5 Hauptabteilung Information und Kommunikation (ICS): Abteilung der Kirche, die für die Kirche weltweit technische Dienstleistungen bereitstellt.

3.6 Komitee für Technik im Gemeindehaus: Ein Komitee am Hauptsitz der Kirche, das alle Hauptabteilungen der Kirche vertritt, die Einfluss auf die Technik im Gemeindehaus haben.

3.7 Hauptabteilung Versammlungsgebäude: Abteilung der Kirche, deren Aufgabe es ist, weltweit Gebäude der Kirche zur Verfügung zu stellen.

3.8 Koordinationsteam Technik im Gemeindehaus: Angestellte der Abteilung ICS, die für die Koordination von Kommunikation, Schulungen und Richtlinien, die mit Technik im Gemeindehaus zu tun haben, zuständig sind.

3.9 Beauftragter für Grundstücke und Gebäude (BGG): Ein Mitglied des Hoherats, dessen Aufgabe es ist, jeglichen Bedarf, der mit Gebäuden der Kirche im Zusammenhang steht, mit dem Regionalleiter B&I und dem Pfahlberater für Technik zu koordinieren.

3.10 Pfahlberater für Technik: Ein oder mehrere Sekretäre, die die Pfahlpräsidentschaft dazu beruft, den Priestertumsführern, Lehrkräften, Centern für Familiengeschichte sowie Missionsbüros technische Unter­stützung rund um das Gemeindehaus zur Verfügung zu stellen, seien es Produkte, Dienstleistungen oder Richtlinien.

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4. Pfahlberater für Technik

4.1 hält sich auf dem Laufenden, was Produkte, Dienstleistungen und Richtlinien rund um die Technik im Gemeindehaus betrifft

4.2 stellt den Priestertumsführern, Lehrkräften, Centern für Familien­geschichte sowie Missionsbüros technische Unterstützung rund um das Gemeindehaus zur Verfügung, seien es Produkte, Dienstleistungen oder Richtlinien

4.3 verwaltet das Internet im Gemeindehaus

4.3.1 sorgt dafür, dass eine genehmigte Firewall im Gemeindehaus installiert ist

4.3.2 stellt sicher, dass die Computer und Geräte die Firewall nicht umgehen

4.3.3 behebt Verbindungsfehler mit dem Internet

4.4 richtet Audio-und Videogeräte ein, testet und bedient sie, baut sie wieder ab und bewahrt sie ordnungsgemäß auf, ebenso Geräte für Übertragungen

4.5 installiert Computer der Kirche, Drucker und Kopierer und leistet für diese Geräte Support; dies umfasst:

4.5.1 Geräte (Hardware) einrichten

4.5.2 sicherstellen, dass die erforderliche Software der Kirche installiert ist und ordnungsgemäß funktioniert

4.5.3 den Sekretären und Führungsbeamten behilflich sein, wenn ein Computer der Kirche nicht ordnungsgemäß funktioniert

4.5.4 Festplatten löschen, ehe ein im Gemeindehaus befindlicher Computer entsorgt wird

4.6 stimmt sich über den BGG mit dem Regionalleiter B&I ab, um sicher­zustellen, dass in den Versammlungsgebäuden genehmigte und funktionierende technische Geräte vorhanden sind

4.7 informiert den Regionalleiter B&I über den BGG bezüglich der Auswahl eines Internetdienstanbieters sowie darüber, wo genau kabelgebundener oder kabelloser Zugang gewünscht ist

4.8 schult Sekretäre, Priestertumsführer, Lehrkräfte und andere Personen (je nach Weisung) hinsichtlich der Technik im Gemeindehaus. Es wird empfohlen, eine solche Schulung einmal vierteljährlich durchzuführen. Vorgeschlagene Schulungsthemen sind unter anderem:

4.8.1 Wie kann man eine Veranstaltung der Kirche leicht per Satellit, über das Internet oder als Internetübertragung ausstrahlen?

4.8.2 Die Richtlinien zur Technik im Gemeindehaus verstehen

4.8.3 Wie spielt man digitale Medien im Unterricht oder bei einer Schulung ab?

4.8.4 Wie verwendet man das Videokonferenz-Programm (PVC)?

4.8.5 Wie registriert man sich für ein Internetkonto bei der Kirche (LDS Account)?

4.8.6 Auf Websites der Kirche und auf Software , die allen Mitgliedern der Kirche zur Verfügung steht, aufmerksam machen

4.9 verwaltet den Bestand an Produkten und Dienstleistungen rund um die Technik im Gemeindehaus, die aus dem Budget vor Ort bestritten wurden, einschließlich Garantiedaten und Softwarelizenzen

4.10 ist der vorrangige Ansprechpartner, wenn Hilfe vom Global Service Center angefordert werden soll (siehe GSC)

4.11 ist der vorrangige Ansprechpartner, wenn technische Hilfe über den Support für Center für Familiengeschichte angefordert werden soll (Computer, Bildschirme, Drucker und andere Geräte, die im Center für Familiengeschichte zum Einsatz kommen, werden von der Abteilung Familiengeschichte [FamilySearch] zur Verfügung gestellt; für diese gibt es einen eigenen Support)

4.12 sucht nach zusätzlichen Hilfsmitteln und Quellen , die sich ein Pfahl bei technischen Schulungen oder sonstigen technischen Belangen zunutze machen könnte

4.13 hat keinen Zugriff auf Finanzdaten oder Angaben zu den Mitgliedern, es sei denn, er hat eine weitere Berufung inne, die dies erforderlich macht

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5. Pfahlsekretär

5.1 schult die Gemeindesekretäre und Priestertumsführer im Umgang mit Programmen der Kirche wie MLS und sonstigen Anwendungen, die auf LDS.org zu finden sind

5.2 schult die Gemeindesekretäre und Priestertumsführer im richtigen Umgang mit Angaben zu den Mitgliedern

5.3 sorgt dafür, dass der Pfahlberater für Technik ordnungsgemäß in MLS eingetragen ist (als Pfahlzweitsekretär – Berater für Technik). Dadurch kann das Koordinationsteam Technik im Gemeindehaus direkt mit dem Pfahl­berater für Technik Kontakt aufnehmen.

5.4 beaufsichtigt die Arbeit der Pfahlzweitsekretäre, darunter auch die des Pfahlberaters für Technik

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6. Pfahlpräsident

6.1 überwacht den richtigen Umgang mit der Technik im Pfahl

6.2 kennt die Richtlinien zur Technik im Gemeindehaus und sorgt für deren Einhaltung

6.3 beruft einen oder mehrere Pfahlberater für Technik

6.4 legt fest, wer einen Schlüssel zu Räumen oder Schränken erhält, wo Geräte für die Technik im Gemeindehaus aufbewahrt werden

6.5 genehmigt das Budget für die Anschaffung genehmigter Produkte der Kirche, die nicht von der Abteilung B&I übernommen wird

6.5.1 Audio- und Videogeräte für Internetübertragungen und eigene Videokonferenzen (PVC)

6.5.2 Toner und Papier

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7. Gemeindesekretär

7.1 sichert die Daten auf dem Computer des Sekretärs

7.2 überprüft jede Woche , ob der Computer des Sekretärs über die Firewall läuft

7.3 sorgt dafür, dass die neueste Version von MLS installiert ist

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8. Beauftragter für Grundstücke und Gebäude (BGG)

8.1 stimmt sich mit dem Pfahlberater für Technik ab, um den Bedarf und Anliegen, die mit Technik zu tun haben, mit der Gruppe der Abteilung B&I zu koordinieren

8.2 ist der vorrangige Ansprechpartner für die Gruppe der Abteilung B&I

8.3 leitet Anträge in Hinblick auf Reparatur oder Ersatz an die B&I-Gruppe weiter

8.4 bespricht Anliegen rund um die Technik, die sich auf Gefüge, Zweck­mäßigkeit oder Ästhetik eines Gebäudes auswirken könnten, mit dem Regionalleiter B&I

8.5 Nach Ermessen des Pfahlpräsidenten und des Regionalleiters B&I können Pfahlberater für Technik und Regionalleiter B&I auch direkt zusammen­arbeiten.

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9. Regionalleiter B&I

9.1 sorgt gemeinsam mit dem Pfahlpräsidenten, Pfahlberater für Technik und/oder Beauftragten für Gebäude und Grundstücke dafür, dass die Versammlungsgebäude mit genehmigten und funktionierenden Geräten ausgestattet sind

9.2 In Übereinstimmung mit den Standardplänen der Hauptabteilung Versammlungsgebäude:

9.2.1 genehmigt und koordiniert er alle baulichen Veränderungen am Gemeindehaus, auch solche, die sich auf Gefüge, Zweckmäßigkeit oder Ästhetik des Gebäudes auswirken könnten

9.2.2 beschafft er technische Geräte, die aus dem Budget der Hauptabteilung Versammlungsgebäude bestritten werden, und teilt diese zu

9.2.3 nimmt er technische Geräte in Empfang, die von der Abteilung Familiengeschichte für offizielle Center für Familiengeschichte angeschafft worden sind, und teilt diese zu

9.2.4 hält er sich auf dem Laufenden, was Produkte und Richtlinien rund um die Technik im Gemeindehaus betrifft

9.3 Für Computer und andere technische Geräte, die von der Abteilung B&I im Rahmen eines Neubaus oder später bereitgestellt worden sind:

9.3.1 führt er ein Bestandsverzeichnis der Produkte

9.3.2 koordiniert und bezahlt er Reparaturen oder den Austausch von Geräten, wie es das Budget zulässt

9.3.3 entsorgt er nicht mehr benötigte Geräte in Übereinstimmung mit den Richtlinien der Kirche und den vor Ort geltenden Gesetzen

9.4 sucht Internetdienstanbieter aus und sorgt für die Bezahlung

9.4.1 hält sich an die Vorgaben für Kosten und Dienstleistungen

9.4.2 wird von den Pfählen informiert, welchen Internetdienstanbieter man auswählen sollte

9.4.3 stellt gemeinsam mit der Abteilung ICS sicher, dass der Preis marktgerecht ist, dass Betriebsmittel bereitgestellt werden und dass die Rechnungslegung über eine Adresse läuft

9.5 erhält Anträge seitens der Pfähle, wo genau kabelgebundene und kabellose Zugangspunkte sein sollen

9.6 berät sich mit der Abteilung ICS im Gebiet, sofern er außerhalb der USA und Kanadas tätig ist

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10. Gebietspräsidentschaft

10.1 berücksichtigt verschiedene Faktoren, um festzulegen, mit welcher genehmigten Technik ein Gemeindehaus ausgestattet wird; zu den Faktoren zählen der Bedarf der Einheit, inwieweit die Mitglieder mit der Technik umgehen können, ob es Mitglieder mit technischen Kenntnissen gibt, die Hilfe leisten könnten, und wie gut die Technik wichtige Bedarfspunkte abdeckt

10.2 berücksichtigt die wirtschaftliche und soziale Lage vor Ort, die sich oft auf die Verfügbarkeit und die Akzeptanz preisgünstiger technischer Geräte sowie auf die Infrastruktur auswirkt, die man braucht, um sie sinnvoll nutzen zu können

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11. Abteilung ICS im Gebiet (außerhalb der USA und Kanadas)

11.1 berät sich bezüglich der Technik im Gemeindehaus mit dem Pfahlberater für Technik

11.2 berät sich bezüglich Vorkehrungen, die zur Internetnutzung in Versammlungsgebäuden getroffen werden sollen, mit den Regionalleitern B&I

11.3 hält sich auf dem Laufenden, was Produkte und Richtlinien rund um die Technik im Gemeindehaus betrifft

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12. Global Service Center (GSC – technischer Kundendienst am Hauptsitz)

12.1 Der Pfahlberater für Technik kann sich an das Global Service Center wenden, wenn es um Probleme mit der Technik im Gemeindehaus geht, die er nicht allein lösen kann und die nicht im Verantwortungsbereich der B&I-Gruppe liegen.

12.2 Entscheidet das GSC, dass das Problem im Verantwortungsbereich des Regionalleiters B&I liegt, bittet es den Pfahlberater für Technik, die B&I-Gruppe über den BGG zu kontaktieren.

12.3 Gibt es beim GSC niemanden, der die Sprache des Pfahlberaters für Technik spricht, kann dieser sich einen Übersetzer zu Hilfe nehmen.

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13. Koordinationsteam Technik im Gemeindehaus

13.1 erhält Rückmeldung vom Pfahlberater für Technik

13.2 koordiniert Kommunikation, Schulungen, Richtlinien und Mitteilungen, die mit der Technik im Gemeindehaus zu tun haben, und richtet sich diesbezüglich an:

13.2.1 den Pfahlberater für Technik

13.2.2 den Regionalleiter B&I

13.2.3 den Leiter der Abteilung ICS im Gebiet

13.2.4 das Global Service Center

13.2.5 den Produktmanager für Technik im Gemeindehaus

13.2.6 Abteilungen der Kirche wie die Missionsabteilung, Abteilung Familiengeschichte und Abteilung Bildungswesen der Kirche

13.3 verwaltet die Website zur Technik im Gemeindehaus: mhtech.lds.org

13.4 erstellt, aktualisiert und überwacht die Richtlinien zur Technik im Gemeindehaus nach einem festgelegten Genehmigungsschema

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14. Verwandte Artikel

14.1 Richtlinien zur Technik im Gemeindehaus

14.2 Zusätzliche Unterlagen zur Technik im Gemeindehaus sowie Schulungen dazu finden Sie unter mhtech.lds.org.

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