Richtlinien und Bestimmungen für Internetübertragungen

Zuletzt aktualisiert: 14. Dezember 2015 06:37

Internetübertragungen ins Gemeindehaus werden unter der Leitung des Pfahl- oder Gebietspräsidenten geplant. Internetübertragungen ins Gemeindehaus dürfen nur für Versammlungen oder Veranstaltungen der Kirche genutzt werden. Weitere Hinweise zu den Aufgaben, Verantwortungsbereichen, Kosten und zur Nutzung finden Sie in den nachstehenden Abschnitten.

Offizielle Kommunikationstechnologie der Kirche

Allgemeine Anweisungen für die Nutzung von Kameras, Aufnahmen und der technischen Hilfsmittel in der Kapelle finden Sie in Handbuch 2: Die Kirche führen und verwalten (2010), 18.3.1 und 21.2.10.

Aufgaben und Pflichten

Für eine erfolgreiche Internetübertragung kann die Mithilfe mehrerer Personen erforderlich sein. In der Tabelle unten sind die Aufgaben und Verantwortungs­bereiche aufgeführt, die von den Hauptbeteiligten übernommen werden. Je nach Situation vor Ort können die Aufgaben anders verteilt sein.

Aufgabe Pflicht
Pfahl- oder Gebietspräsident
  • genehmigt die Internetübertragung ins Gemeindehaus für den Pfahl (USA oder Kanada) oder das Gebiet (außerhalb der USA und Kanadas)
  • genehmigt den Kauf von Geräten für die Internet­übertragung ins Gemeindehaus und stellt ein Budget zur Verfügung
  • stellt sicher, dass die Übertragungstechnik gemäß der Anweisung der Präsidierenden Bischofschaft für angemessene Zwecke genutzt wird
Berater für Technik
  • nimmt eine Auswertung der Technik für Internetübertragungen in Gemeindehäusern vor Ort vor
  • kümmert sich um die Geräte für die Internetübertragung
  • macht sich mit den Geräten, Unterlagen und Abläufen für die Internetübertragung vertraut
  • überprüft die Technik vor einem Übertragungstermin sorgfältig
  • schult andere, die bei Übertragungen am Übertragungs­ort und am Empfangsort mitarbeiten
Regionalleiter B&I
  • ist mit den Anforderungen für Internetübertragungen vertraut und beantwortet etwaige Fragen der Führungsbeamten aus den örtlichen Einheiten
  • zeigt Möglichkeiten auf, wie eine Internetübertragung im Gemeindehaus mit möglichst wenig Zusatzausrüstung erfolgen kann
  • genehmigt und koordiniert die dauerhafte Installation jeglicher Geräte wie auch jegliche bauliche Veränderungen
Global Service Center (GSC)
  • leistet technische Unterstützung bei Fragen zur Internetübertragung (Support-Ebene 2); siehe Global Service Center

Budget und Ausgaben

Die Einheit vor Ort bezahlt die Geräte für die Internetübertragung (zum Beispiel: Videokamera, Kabel, Mischpult, Stativ) aus ihrem Budget oder aus einem anderen Budget des Gebiets, so wie die Gebietspräsidentschaft es festlegt.

Teile, die während einer Internetübertragung genutzt werden (zum Beispiel: Kodierer, Projektoren, tragbare Leinwände oder Vorhänge) und zur Grund­ausstattung des Gemeindehauses gehören, werden vom zuständigen Regionalleiter B&I besorgt, installiert und katalogisiert, je nachdem, wie es das verfügbare Budget zulässt.

Nutzungsrichtlinien

In Handbuch 2: Die Kirche führen und verwalten, 21.2.10, heißt es, dass Versammlungen oder Veranstaltungen, die in der Kapelle stattfinden, nicht über das Internet ausgestrahlt werden dürfen. Davon ausgenommen sind Internet­übertragungen, die vom Pfahlpräsidenten genehmigt wurden (siehe 18.3.1). Internetübertragungen dürfen nicht dazu verwendet werden, eine heilige Handlung wie die Taufe oder das Abendmahl auszustrahlen.

Internetübertragungen ins Gemeindehaus sollen dazu genutzt werden, Veranstaltungen von einem Gebäude der Kirche in ein anderes zu übertragen. Internetübertragungen an andere Empfangsorte, bei denen es sich nicht um ein Gebäude der Kirche handelt, dürfen nur auf Anweisung der für die Veranstaltung verantwortlichen präsidierenden Autorität durchgeführt werden.

Aufnahme

Die Bestimmungen zu Foto- und Videoaufnahmen in der Kapelle gelten nicht für die Live-Wiedergabe von Veranstaltungen wie der Pfahlkonferenz. Es ist erlaubt, Veranstaltungen mit der Technik für Internetübertragungen ins Gemeindehaus live zu übertragen; der Pfahlberater für Technik soll jedoch darauf achten, dass Veranstaltungen, die in der Kapelle stattfinden, nicht aufgezeichnet werden. Auch Veranstaltungen, bei der eine Generalautorität zugegen ist, dürfen nicht aufgezeichnet werden.