Richtlinien und Bestimmungen für Internetübertragungen
Internetübertragungen ins Gemeindehaus werden unter der Leitung des Pfahl- oder Gebietspräsidenten geplant. Internetübertragungen ins Gemeindehaus dürfen nur für Versammlungen oder Veranstaltungen der Kirche genutzt werden. Weitere Hinweise zu den Aufgaben, Verantwortungsbereichen, Kosten und zur Nutzung finden Sie in den nachstehenden Abschnitten.
Offizielle Kommunikationstechnologie der Kirche
Allgemeine Anweisungen für die Nutzung von Kameras, Aufnahmen und der technischen Hilfsmittel in der Kapelle finden Sie in Handbuch 2: Die Kirche führen und verwalten (2010), 18.3.1 und 21.2.10.
Aufgaben und Pflichten
Für eine erfolgreiche Internetübertragung kann die Mithilfe mehrerer Personen erforderlich sein. In der Tabelle unten sind die Aufgaben und Verantwortungsbereiche aufgeführt, die von den Hauptbeteiligten übernommen werden. Je nach Situation vor Ort können die Aufgaben anders verteilt sein.
Aufgabe | Pflicht |
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Pfahl- oder Gebietspräsident |
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Berater für Technik |
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Regionalleiter B&I |
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Global Service Center (GSC) |
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Budget und Ausgaben
Die Einheit vor Ort bezahlt die Geräte für die Internetübertragung (zum Beispiel: Videokamera, Kabel, Mischpult, Stativ) aus ihrem Budget oder aus einem anderen Budget des Gebiets, so wie die Gebietspräsidentschaft es festlegt.
Teile, die während einer Internetübertragung genutzt werden (zum Beispiel: Kodierer, Projektoren, tragbare Leinwände oder Vorhänge) und zur Grundausstattung des Gemeindehauses gehören, werden vom zuständigen Regionalleiter B&I besorgt, installiert und katalogisiert, je nachdem, wie es das verfügbare Budget zulässt.
Nutzungsrichtlinien
In Handbuch 2: Die Kirche führen und verwalten, 21.2.10, heißt es, dass Versammlungen oder Veranstaltungen, die in der Kapelle stattfinden, nicht über das Internet ausgestrahlt werden dürfen. Davon ausgenommen sind Internetübertragungen, die vom Pfahlpräsidenten genehmigt wurden (siehe 18.3.1). Internetübertragungen dürfen nicht dazu verwendet werden, eine heilige Handlung wie die Taufe oder das Abendmahl auszustrahlen.
Internetübertragungen ins Gemeindehaus sollen dazu genutzt werden, Veranstaltungen von einem Gebäude der Kirche in ein anderes zu übertragen. Internetübertragungen an andere Empfangsorte, bei denen es sich nicht um ein Gebäude der Kirche handelt, dürfen nur auf Anweisung der für die Veranstaltung verantwortlichen präsidierenden Autorität durchgeführt werden.
Aufnahme
Die Bestimmungen zu Foto- und Videoaufnahmen in der Kapelle gelten nicht für die Live-Wiedergabe von Veranstaltungen wie der Pfahlkonferenz. Es ist erlaubt, Veranstaltungen mit der Technik für Internetübertragungen ins Gemeindehaus live zu übertragen; der Pfahlberater für Technik soll jedoch darauf achten, dass Veranstaltungen, die in der Kapelle stattfinden, nicht aufgezeichnet werden. Auch Veranstaltungen, bei der eine Generalautorität zugegen ist, dürfen nicht aufgezeichnet werden.