Heilige Schriften
Josua 20


Kapitel 20

Sechs Zufluchtsstädte werden für diejenigen festgelegt, die des Totschlags schuldig sind.

1 Und der Herr gebot dem Josua Folgendes:

2 „Mache den Israeliten folgende Mitteilung: ‚Bestimmt euch noch die Zufluchtsstädte, von denen ich zu euch durch Mose gesagt habe,

3 dass ein Totschläger dahin fliehen solle, der jemanden aus Versehen und ohne Vorsatz getötet hat; die sollen euch als Zufluchtsstätten vor dem Bluträcher dienen.‘

4 Flüchtet er sich dann in eine von diesen Städten und bleibt am Eingang des Stadttores stehen und trägt den Ältesten der betreffenden Stadt seine Sache vor, so sollen sie ihn bei sich in der Stadt aufnehmen und ihm einen Ort anweisen, dass er bei ihnen wohnen kann.

5 Wenn dann der Bluträcher ihn verfolgt, so dürfen sie ihm den Totschläger nicht ausliefern, weil er den anderen ohne Vorsatz getötet hat, ohne ihm schon früher feind gewesen zu sein.

6 Er soll vielmehr in der betreffenden Stadt wohnen bleiben, bis er vor die Gemeinde gestellt wird, um abgeurteilt zu werden, und dann bis zum Tode des derzeitigen Hohen Priesters; alsdann darf der Totschläger wieder in seine Ortschaft und in sein Haus zurückkehren, in die Ortschaft, aus der er geflohen war.“

7 Da machten die Israeliten Kedesch in Galiläa im Gebirge Naftali und Sichem im Berglande auf dem Gebirge Efraim und Kirjat-Arba, das ist Hebron, im Gebirge Juda zu geweihten Zufluchtsstätten.

8 Jenseits des Jordans aber, östlich von Jericho, bestimmten sie zu derartigen Städten Bezer in der Steppe, auf der Hochebene im Stamme Ruben, ferner Ramot in Gilead im Stamme Gad, und Golan im Baschan im Stamme Manasse.

9 Dies waren die Städte, die man für alle Israeliten und für die unter ihnen lebenden Fremdlinge dazu bestimmte, dass jeder, der einen anderen ohne Vorsatz getötet hätte, sich dorthin flüchten sollte, damit er nicht durch die Hand des Bluträchers den Tod fände, ehe er vor die Gemeinde gestellt worden wäre.